Ist freiberuflich gleich selbstständig

Freiberufler üben eine selbstständige Tätigkeit nach § 18 EStG aus, zum Beispiel als Anwalt, Notar, Ingenieur oder Tierarzt. In diesem Artikel klären wir die Unterschiede zwischen der freiberuflichen und selbstständigen Tätigkeit, verraten, welcher Status für welche Tätigkeit infrage kommt und was alle Selbstständigen gemeinsam haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alle Freiberufler zählen zu den Selbstständigen.

    Man könnte zu einem Freelancer auch „freier Mitarbeiter“ sagen.

    Freiberufler, die als freie Mitarbeiter eingestuft werden, können also durchaus Freelancer sein – aber nicht jeder Freelancer ist automatisch auch ein Freiberufler.


    Was ist ein Freelancer?

    Lese-Tipp: Worum es sich genau bei einem Freelancer handelt, und was das Freelancer-Dasein so besonders macht, verraten wir in diesem Artikel:


    Deutlich werden die Unterschiede zwischen Freiberufler, Gewerbetreibenden und Freelancer mit einem Beispiel: Eine Grafikerin, die ihr Einkommen aus der Projektarbeit mit Unternehmen erzielt, ist eine Freelancerin und gleichzeitig eine Freiberuflerin, da sie künstlerisch bzw.

    Freelancer können Freiberufler, aber auch Gewerbetreibende oder auch beides sein.

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Definition Selbstständigkeit

Der Begriff „Selbstständigkeit“ beschreibt eine berufliche Tätigkeit, die eigenverantwortlich, unabhängig und auf eigene Rechnung ausgeübt wird.

In welche Kategorie Sie mit Ihrer Geschäftsidee fallen, hängt von Ihrem Beruf ab. B.: Handelschemiker, Lotsen, Biologen

Darüber hinaus gibt es noch katalogähnliche Berufe und sogenannte Tätigkeitsberufe. Möglich ist das jedoch nur, wenn Sie nicht hauptberuflich selbstständig sind.

Das heißt: In der Regel kann man sich nicht aussuchen, ob man Freiberufler sein möchte oder nicht. Jedoch darf sich die selbstständige Beschäftigung nicht negativ auf die Arbeit im Angestelltenverhältnis auswirken und keine Konkurrenz zum Unternehmen darstellen.

Übrigens: Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten müssen in der Einkommensteuer getrennt von Einkünften aus dem Angestelltenverhältnis aufgelistet sein und dürfen diese nicht überschreiten.

Wenn man nicht angestellt, sondern der eigene Chef ist – dann ist man automatisch selbstständig, oder? Die Rechtsform eines Unternehmens (etwa Einzelunternehmen, Kleingewerbetreibende, GmbH oder GbR) und ob Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt sind, ist vorerst zweitrangig. Das Honorar, das ein Selbstständiger erhält, ist mit dem Brutto-Verdienst eines Angestellten zu vergleichen: in beiden Fällen werden noch Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen.

Im Vergleich zu gewerbetreibenden Selbstständigen können Freiberufler einige Vorteile genießen. So müssen sie beispielsweise keinen Gewebeschein beantragen und auch keine Gewerbesteuer zahlen.

B.: Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten

  • Rechts-, wirtschafts- und steuerberatende Berufe, wie z. Auch schriftstellerische Tätigkeiten können freiberuflich ausgeübt werden, wenn die Texte veröffentlicht werden. Gewerbe anmelden und beim Finanzamt melden

    Je nachdem, ob das Finanzamt Sie als gewerbetreibend oder freiberuflich einstuft, gestalten sich die Formalitäten etwas anders: Möchten Sie gewerbetreibend arbeiten, müssen Sie Ihre Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden und einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.