In der Familienversicherung können auch Ihre Kinder bis zum 18.
Gut zu wissen ist für Eltern, dass der Versicherungsschutz auch nach der eigentlichen Geburt rückwirkend in Kraft tritt, somit besteht zu keiner Zeit eine Versicherungslücke.
Dann braucht das Baby einen eigenen Krankenversicherungsvertrag. Im Gegensatz zur Mitgliedschaft in der Familienversicherung der GKV ist ein eigener Mitgliedsbeitrag für das Neugeborene zu zahlen.
Ganz einfach ist es, wenn Sie als Eltern beide gleich versichert sind: Sind Sie beide gesetzlich versichert, melden Sie Ihr Baby einfach bei einer der beiden Krankenkassen zur beitragsfreien Familienversicherung an.
Die private Krankenversicherung funktioniert für Kinder genauso wie bei Erwachsenen. ... Jedoch ist das Kind in einem so genannten ‚Unisex-Tarif‘ wohl am besten aufgehoben. über private Zusatztarife ist jedoch nicht nur aufgrund des günstigen Preises sinnvoll. ... Hierbei ist zu beachten, dass es einen kostenlosen Familienversicherungstarif wie in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gibt, das Kind muss also mit einer eigenen Versicherungspolice kostenpflichtig angemeldet werden.
eine fachliche Beratung nutzen, um seinem Kind die bestmögliche Gesundheitsversorgung zugänglich zu machen. ... Der Versicherungsschutz erfolgt in diesem Falle rückwirkend ab Geburt. Es genügt, wenn du bei der neuen Krankenkasse einen Beitrittsantrag stellst.