Das gilt sowohl für die Tatsache, dass sich jemand testen lässt, als auch für das Testergebnis. Im Rahmen des Behandlungsvertrags ist die Annahme eines stillschweigenden Einverständnisses für einen HIV-Test nur dann zulässig, wenn die vorschriftsmäßige (lege artis) differenzialdiagnostische Aufarbeitung der aktuellen medizinischen Problematik eine HIV-Testung erfordert.
Alle Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen unterliegen der Schweigepflicht.
Wer Sex im Urlaub, insbesondere in Afrika, Asien und/oder Südamerika hatte, sollte nach dem Urlaub einen Test machen lassen. Die Zeit, bis das Ergebnis des Selbsttests nach der Blutentnahme zuverlässig abgelesen werden kann, variiert von Selbsttest zu Selbsttest (1-15 min; Packungsbeilage beachten!).
Bei häufig wechselnden Sexualpartnern empfehlen wir den Abstand zum Test entsprechend zu verkürzen.
Weitere Informationen dazu finden sich unter www.testjetzt.de.
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Allen anderen heterosexuellen Menschen empfehlen wir, spätestens vor Aufnahme einer neuen Partnerschaft einen HIV-Test durchführen zu lassen.Einmal jährlich findet die landesweite HIV-Testwoche statt, die das Bayerische Gesundheitsministerium ins Leben gerufen hat.
Unsere Beraterinnen und Berater stehen Ihnen gerne zur Seite, um die für Sie passende Entscheidung zu treffen.
Generell gilt „Wer ein Risiko hatte, sollte immer einen Test in Erwägung ziehen.“
Hier eine Orientierungshilfe:
Wir empfehlen
Das Ergebnis der Blutuntersuchung wird ca. Laut AIDS-Gesetz besteht allerdings eine (anonyme) Meldepflicht für jede manifeste Erkrankung an AIDS (Nachweis einer HIV-Infektion und zumindest einer AIDS-definierenden Erkrankung).
Weitere Informationen zu meldepflichtigen übertragbaren Erkrankungen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums.
Das "Diagnostische Fenster" – der Zeitraum zwischen einer möglichen Ansteckung mit dem HI-Virus und dem sicheren Nachweis/Ausschluss der HIV-Infektion – liegt:
Mit den heutigen Testverfahren kann eine HIV-Infektion für den Zeitraum bis vor 6 Wochen sicher ausgeschlossen werden.
Sie möchte über HIV informieren und dazu ermutigen, sich testen zu lassen, falls das Risiko für eine Ansteckung bestand. Jedoch ist das Ergebnis nur dann aussagekräftig, wenn zwischen einer möglichen Risikosituation und dem Selbsttest 12 Wochen liegen.
Die Entscheidung für oder gegen einen Test ist immer individuell und persönlich.
Dies gilt insbesondere bei sexuellen Kontakten mit Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern, aber auch bei sexuellen Kontakten in Swingerclubs oder privat organisierten Sexparties. An der Testwoche beteiligt sind alle Gesundheitsämter, Aidsberatungsstellen und AIDS-Hilfen in Bayern. 10-30 Minuten) vorliegt.
Selbsttest bedeutet, sich selbst einen HIV-Test für Zuhause zu kaufen.
Die Durchführung von HIV-Tests ist gesetzlich geregelt (Verordnung über Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung in der HIV-Diagnostik und die bei der Vornahme von HIV-Tests einzuhaltende Vorgangsweise, BGBl. Nr. 772/1994, www.ris.bka.gv.at).
Ein HIV-Test darf prinzipiell nur mit dem Wissen und Einverständnis der Patientin/des Patienten durchgeführt werden.