BD
Oberbranddirektorin / Oberbranddirektor
Ministerialrätin / Ministerialrat (ab B 3)
OBD
MR / MRin
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Amts- und Dienstbezeichnungen Berlin" - Fassung von 07/2019
| Dienstgrad | Abkürzung | Besoldung | Abzeichen |
| Brandmeisteranwärter / Brandmeisteranwärterin im 1.
Einen nächsthöheren Dienstgrad erreicht man nur, durch die Beförderung des Kommandanten. Fachberater/-in ABC, Pressebetreuung | |||
Kontingentführer/-in Führer/-in eines Hilfeleistungskontingents | Zugführer/-in Führer/-in eines Löschzuges (Besatzung 1/3/18//22) | Gruppenführer/in Führer/-in einer Löschgruppe (Besatzung -/1/8//9) | |
| Dienstgrad | Besoldung | Abzeichen |
| Oberbrandinspektor-Anwärterin / Oberbrandinspektor-Anwärter | Anwärterbezüge | |
| Brandinspektorin / Brandinspektor | A 9 | |
| Oberbrandinspektorin / Oberbrandinspektor | A 10 | |
| Brandamtfrau / Brandamtmann | A 11 | |
| Brandamtsrätin / Brandamtsrat | A 12 | |
Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat | A 13 | |
Brandoberamtsrat / Brandoberamtsrätin mit Amtszulage | A 13 Z |
Mannschaftsdienstgrade
Die Mannschaftsdienstgrade richten sich nach Dienstalter und Ausbildungsstand. Dabei wird nur der Kommandant durch den Bürgermeister zum Brandmeister ernannt.
Besondere Führungsfunktionen:
Zusätzlich zu den Führungsdienstgraden gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr noch Führungsfunktionen, welche einen besonderen Rang darstellen.
Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner
Mützenkennzeichnung ab Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner
Feuerwehrfrau-Anwärterin oder
Feuerwehrmann-Anwärter
Eintritt in aktiven Dienst
-
-
Feuerwehrfrau oder
Feuerwehrmann
Ableistung der einjährigen Probezeit (ausgenommen ehemalige Angehörige der Jugendabteilungen) und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1
-
-
Oberfeuerwehrfrau oder
Oberfeuerwehrmann
dreijährige Dienstzeit und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2
Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben)
-
Hauptfeuerwehrfrau oder
Hauptfeuerwehrmann
a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und vierjährige Dienstzeitb) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zehnjährige Dienstzeit
a) Truppführerinnen oderTruppführer,Q
b) Melderin oder Meldera) Gerätewartin oder Gerätewart
b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart
c) Schriftwartin oder Schriftwart
d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter;
Erste Hauptfeuerwehrfrau oder
Erster Hauptfeuerwehrmann
a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und fünfzehnjährige Dienstzeit
b) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zwanzigjährige Dienstzeit
a) Truppführerinnen oder Truppführer,
b) Melderin oder Meldera) Gerätewartin oder Gerätewart,
b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart,
c) Schriftwartin oder Schriftwart,
d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter;
Im Folgenden werden die verschiedenen Dienstgrade einer Freiwilligen Feuerwehr nach Rangfolge dargestellt und es wird aufgezeigt, welche taktische Ausbildung jeweils dafür nötig ist.
Mannschaftsdienstgrade:
Der Großteil aller freiwilligen Feuerwehrmänner/-frauen sind in der Mannschaft tätig und bleiben während ihrer gesamten Dienstzeit auch Mannschaftsdienstgrad.
Führungsdienstgrade:
Nur bestimmte Feuerwehrmänner/-frauen qualifizieren sich durch ihre taktische Ausbildung, persönlichen Fähigkeiten und besonderem Engagement als Führungsdienstgrad und werden vom Kommandanten zum Löschmeister ernannt.
Höhere Führungsdienstgrade:
Die höheren Führungsdienstgrade erreichen meist nur jene Führungskräfte, die von der Mannschaft zum Kommandanten gewählt werden.
Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1
| Dienstgrad | Besoldung | Abzeichen |
| Brandmeisteranwärterin / Brandmeisteranwärter | Anwärterbezüge | |
| Brandmeisterin / Brandmeister | A 7 | |
| Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister | A 8 | |
| Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister | A 9 | |
| Hauptbrandmeiserin mit Zulage / Hauptbrandmeister mit Zulage | A 9 Z |
Einstiegsamt
| Dienstgrad | Abkürzung | Besoldung |
| Brandreferendar | BRef | Anwärterbezüge |
| Brandrat | BR | A 13 |
| Oberbrandrat | OBR | A 14 |
| Branddirektor | BD | A 15 |
| Leitender Branddirektor | LBD | A 16 / B 3 |
Oberbranddirektor | OBD | B 4 |
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung" - Fassung vom 07.12.2021
| Dienstgrad | Abkürzung | Besoldung | Abzeichen |
| Brandmeisterin / Brandmeister | BM‘in / BM | A 7 | |
| Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister | OBM‘in / OBM | A 8 | |
| Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister | HBM‘in / HBM | A 9 oder A 9 Z |
| Dienstgrad | Abkürzung | Besoldung | Abzeichen |
| Brandoberinspektor-Anwärterin / Brandoberinspektor-Anwärter | BOIA‘in / BOIA | Anwärterbezüge | |
| Brandinspektorin / Brandinspektor | BI‘in / BI | A 9 | |
| Brandoberinspektorin / Brandoberinspektor | BOI‘in / BOI | A 10 | |
| Brandamtfrau / Brandamtmann | BA‘frau / BA | A 11 | |
| Brandamtsrätin / Brandamtsrat | BAR‘in / BAR | A 12 | |
| Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat | BOAR‘in / BOAR | A 13 oder A 13 Z |
| Dienstgrad | Abkürzung | Besoldung | Abzeichen | |||||||||||||||
| Brandreferendarin / Brandreferendar | BRef‘in / BRef | Anwärterbezüge | ||||||||||||||||
| Brandrätin / Brandrat | BR‘in / BR | A 13 | ||||||||||||||||
| Brandoberrätin / Brandoberrat | BOR‘in / BOR | A 14 | ||||||||||||||||
| Branddirektorin / Branddirektor | BD‘in / BD | A 15 | ||||||||||||||||
Leitende Branddirektorin / Leitender Branddirektor
| Ltd. Einstiegsamt
Laufbahngruppe 2, 1.BD‘in / Ltd. BD
| A 16 | ||||||||||||||||
Direktorin / Direktor der Branddirektion
| Dir‘in BrandD / Dir BrandD
| B 2 oder B 3 | ||||||||||||||||
Landesbranddirektorin / Landesbranddirektor
| LBD’in / LBD
| B 2 oder B 3 |
Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren und feuerwehrtechnische Bedienstete in Mecklenburg-Vorpommern" - Fassung vom 16.05.2020
Gruppenführer) erforderlich.
Dienstgrade in absteigender Reihenfolge:
Hauptfeuerwehrmann/-frau (HFM / HFF) | Oberfeuerwehrmann/-frau (OFM/OFF) | Feuerwehrmann/-frau (FM/FF) |
| Tressenstreifen: 3 x rot, schmal; Umrandung: rot | Tressenstreifen: 2 x rot, schmal; Umrandung: rot | Tressenstreifen: 1 x rot, schmal; Umrandung: rot |
Feuerwehranwärter/-in (FA) | ||
Umrandung: rot |
Dauerhafte Helmkennzeichnung mit senkrechten Tressenstreifen (9 mm x 40 mm) in reflexrot (RAL 3019) oder schwarz.
Ausbildungsjahr
A 8
| Dienstgrad | Abkürzung | Besoldung | Abzeichen |
| Brandoberinspektoranwärter / Brandoberinspektoranwärterin im 1.
Löschmeisterinnen oder Löschmeister | |||
Mützenkennzeichnung ab Löschmeisterin oder Löschmeister | |||
Löschmeisterin oder Löschmeister | |||
erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer-Lehrgang sowie an zwei technischen Lehrgängen | |||
Stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer der taktischen Einheiten | |||
Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart | |||
Oberlöschmeisterin oder Oberlöschmeister | |||
wie Löschmeisterin oder Löschmeister | |||
Führerin oder Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Löschtrupps | |||
a) Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart, b) Stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart, c) Gemeindesicherheitsbeauftragte oder Gemeindesicherheitsbeauftragter, d) Gemeindepressewartin oder Gemeindepressewart | |||
Hauptlöschmeisterin oder Hauptlöschmeister | |||
wie Löschmeisterin oder Löschmeister I) Lehrgang Kreisausbilder der jeweiligen Fachrichtung | |||
Führerin oder Führer der Löschgruppe | |||
a) Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Gemeindejugendfeuerwehrwart, b) Gemeideausbildungsleiterin oder Gemeindeausbildungsleiter, c) Kreispressewartin oder Kreispressewart, d) Kreissicherheitsbeauftragte oder Kreissicherheitsbeauftragter, e) Kreisatemschutzbeauftragte oder Kreisatemschutzbeauftragter, f) Kreisfunkbeauftragte oder Kreisfunkbeauftragter; I) Kreisausbilderin oder Kreisausbilder | |||
Erste Hauptlöschmeisterin oder Erster Hauptlöschmeister | |||
wie Löschmeisterin oder Löschmeister I) Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung | |||
- | |||
a) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr, b) Bezirkspressewartin oder Bezirkspressewart; I) Stellvertretende Kreisausbildungsleiterin oder Stellvertretender Kreisausbildungsleiter; | |||
3.
| |||
Mützenkennzeichnung ab Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister | |||
Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister | |||
a) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-Lehrgang, b) mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr oder Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister sowie c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren | |||
- | |||
a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter, b) Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder Stellvertretender Kreisbrandmeister, c) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr, d) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr; | |||
Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister | |||
wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister | |||
- | |||
a) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister, b) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr | |||
Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister | |||
wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister | |||
- | |||
Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister | |||