Dienstgrade feuerwehr bayern berufsfeuerwehr

BD

B1, B2

Oberbranddirektorin /  Oberbranddirektor

Ministerialrätin / Ministerialrat (ab B 3)

OBD

MR / MRin

B3 +

Berlin

Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Amts- und Dienstbezeichnungen Berlin" - Fassung von 07/2019

Mittlerer Dienst

DienstgradAbkürzungBesoldungAbzeichen
Brandmeisteranwärter / Brandmeisteranwärterin im 1.

Einen nächsthöheren Dienstgrad erreicht man nur, durch die Beförderung des Kommandanten. Fachberater/-in ABC, Pressebetreuung

Kontingentführer/-in

Führer/-in eines Hilfeleistungskontingents


Zugführer/-in

Führer/-in eines Löschzuges

(Besatzung 1/3/18//22)

Gruppenführer/in
Führer/-in einer Löschgruppe
(Besatzung -/1/8//9)

Einstiegsamt
DienstgradBesoldungAbzeichen
Oberbrandinspektor-Anwärterin / Oberbrandinspektor-AnwärterAnwärterbezüge

Brandinspektorin / Brandinspektor

A 9

Oberbrandinspektorin / OberbrandinspektorA 10

Brandamtfrau / BrandamtmannA 11

Brandamtsrätin / BrandamtsratA 12

Brandoberamtsrätin / Brandoberamtsrat

A 13

Brandoberamtsrat / Brandoberamtsrätin mit Amtszulage

A 13 Z

Laufbahngruppe 2, 2.

Mannschaftsdienstgrade

Die Mannschaftsdienstgrade richten sich nach Dienstalter und Ausbildungsstand. Dabei wird nur der Kommandant durch den Bürgermeister zum Brandmeister ernannt.

 

Besondere Führungsfunktionen:

Zusätzlich zu den Führungsdienstgraden gibt es bei der Freiwilligen Feuerwehr noch Führungsfunktionen, welche einen besonderen Rang darstellen.

Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner

Mützenkennzeichnung ab Feuerwehrfrauen oder Feuerwehrmänner

Feuerwehrfrau-Anwärterin oder

Feuerwehrmann-Anwärter

Eintritt in aktiven Dienst

-

-

Feuerwehrfrau oder

Feuerwehrmann

Ableistung der einjährigen Probezeit (ausgenommen ehemalige Angehörige der Jugendabteilungen) und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 1

-

-

Oberfeuerwehrfrau oder

Oberfeuerwehrmann

dreijährige Dienstzeit und erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2

Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben)

-

Hauptfeuerwehrfrau oder

Hauptfeuerwehrmann

a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und vierjährige Dienstzeitb) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zehnjährige Dienstzeit

a) Truppführerinnen oderTruppführer,Q

b) Melderin oder Melder

I) Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben)

a) Gerätewartin oder Gerätewart

b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart

c) Schriftwartin oder Schriftwart

d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter;

Erste Hauptfeuerwehrfrau oder

Erster Hauptfeuerwehrmann

a) erfolgreiche Teilnahme am Truppführerlehrgang und fünfzehnjährige Dienstzeit

b) erfolgreicher Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2, erfolgreiche Teilnahme an zwei technischen Lehrgängen und zwanzigjährige Dienstzeit

a) Truppführerinnen oder Truppführer,

b) Melderin oder Melder
I) Funktionen in einer Gruppe, einer Staffel oder einem Selbständigen Trupp (ohne Führungsaufgaben)

a) Gerätewartin oder Gerätewart,

b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart,

c) Schriftwartin oder Schriftwart,

d) Sicherheitsbeauftragte oder Sicherheitsbeauftragter;

2.

Im Folgenden werden die verschiedenen Dienstgrade einer Freiwilligen Feuerwehr nach Rangfolge dargestellt und es wird aufgezeigt, welche taktische Ausbildung jeweils dafür nötig ist.

 

Mannschaftsdienstgrade:

Der Großteil aller freiwilligen Feuerwehrmänner/-frauen sind in der Mannschaft tätig und bleiben während ihrer gesamten Dienstzeit auch Mannschaftsdienstgrad.

 

Führungsdienstgrade:

Nur bestimmte Feuerwehrmänner/-frauen qualifizieren sich durch ihre taktische Ausbildung, persönlichen Fähigkeiten und besonderem Engagement als Führungsdienstgrad und werden vom Kommandanten zum Löschmeister ernannt.

 

Höhere Führungsdienstgrade:

Die höheren Führungsdienstgrade erreichen meist nur jene Führungskräfte, die von der Mannschaft zum Kommandanten gewählt werden.

Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1

DienstgradBesoldungAbzeichen
Brandmeisteranwärterin / BrandmeisteranwärterAnwärterbezüge

Brandmeisterin / BrandmeisterA 7

Oberbrandmeisterin / Oberbrandmeister

A 8

Hauptbrandmeisterin / HauptbrandmeisterA 9

Hauptbrandmeiserin mit Zulage / Hauptbrandmeister mit ZulageA 9 Z

1.

Einstiegsamt

DienstgradAbkürzungBesoldung
BrandreferendarBRefAnwärterbezüge
Brandrat

BR

A 13

OberbrandratOBRA 14
BranddirektorBDA 15
Leitender BranddirektorLBDA 16 / B 3

Oberbranddirektor

OBDB 4

Hessen

Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Hessische Feuerwehrbekleidungs- und Dienstgradverordnung" - Fassung vom 07.12.2021

Mittlerer Dienst

DienstgradAbkürzungBesoldungAbzeichen
Brandmeisterin / BrandmeisterBM‘in / BMA 7

Oberbrandmeisterin / OberbrandmeisterOBM‘in / OBM

A 8

Hauptbrandmeisterin / HauptbrandmeisterHBM‘in / HBMA 9 oder A 9 Z

Gehobener Dienst

DienstgradAbkürzungBesoldungAbzeichen
Brandoberinspektor-Anwärterin / Brandoberinspektor-AnwärterBOIA‘in / BOIAAnwärterbezüge

Brandinspektorin / BrandinspektorBI‘in / BI

A 9

Brandoberinspektorin / BrandoberinspektorBOI‘in / BOIA 10

Brandamtfrau / BrandamtmannBA‘frau / BAA 11

Brandamtsrätin / BrandamtsratBAR‘in / BARA 12

Brandoberamtsrätin / BrandoberamtsratBOAR‘in / BOARA 13 oder A 13 Z

Höherer Dienst

DienstgradAbkürzungBesoldungAbzeichen
Brandreferendarin / BrandreferendarBRef‘in / BRefAnwärterbezüge

Brandrätin / Brandrat BR‘in / BR

A 13

Brandoberrätin / BrandoberratBOR‘in / BORA 14

Branddirektorin / BranddirektorBD‘in / BDA 15

Leitende Branddirektorin / Leitender Branddirektor


Ministerialrätin / Ministerialrat

Ltd.

Einstiegsamt

DienstgradAbkürzungBesoldung
Brandmeister-Anwärter/inBM-AAnwärterbezüge
BrandmeisterBMA 7
Oberbrandmeister

OBM

A 8

HauptbrandmeisterHBMA 9

Laufbahngruppe 2, 1.

BD‘in / Ltd. BD


MR’in / MR

A 16

Direktorin / Direktor der Branddirektion


Direktorin / Direktor der Landesfeuerwehrschule

Dir‘in BrandD / Dir BrandD


Dir‘in LFS / Dir LFS

B 2 oder B 3

Landesbranddirektorin / Landesbranddirektor


Ministerialrätin / Ministerialrat

LBD’in / LBD



MR’in / MR

B 2 oder B 3

Mecklenburg-Vorpommern

Ausführungen gemäß Landesvorschrift "Dienstkleidungsvorschrift für Feuerwehren und feuerwehrtechnische Bedienstete in Mecklenburg-Vorpommern" - Fassung vom 16.05.2020

Laufbahngruppe 1, 2.

Gruppenführer) erforderlich.

Dienstgrade in absteigender Reihenfolge:

Hauptfeuerwehrmann/-frau

(HFM / HFF)

Oberfeuerwehrmann/-frau

(OFM/OFF)

Feuerwehrmann/-frau

(FM/FF)

Tressenstreifen: 3 x rot, schmal;
Umrandung: rot
Tressenstreifen: 2 x rot, schmal;
Umrandung: rot
Tressenstreifen: 1 x rot, schmal;
Umrandung: rot

Feuerwehranwärter/-in

(FA)

Umrandung: rot

Besondere Führungsdienstgrade


Funktionsabzeichen und Helmkennzeichnung

Dauerhafte Helmkennzeichnung mit senkrechten Tressenstreifen (9 mm x 40 mm) in reflexrot (RAL 3019) oder schwarz.

AusbildungsjahrBM-AAnwärterbezüge

Brandmeister / BrandmeisterinBMA 7

Oberbrandmeister / OberbrandmeisterinOBM

A 8

Hauptbrandmeister / HauptbrandmeisterinHBMA 9 S

Hauptbrandmeister
mit Amtszulage / Hauptbrandmeisterin
mit AmtszulageHBMZA 9 SZ

Gehobener Dienst

Welche Rangfolge oder Hierarchie gibt es in einer Freiwilligen Feuerwehr?

Da man bei der Freiwilligen Feuerwehr in vielen Situationen schnell Entscheidungen treffen muss und diese auch sofort umgesetzt werden müssen, gibt es eine klare und strikte Hierarchie nach dem „Top-Down – Prinzip“.


DienstgradAbkürzungBesoldungAbzeichen
Brandoberinspektoranwärter / Brandoberinspektoranwärterin im 1.

Löschmeisterinnen oder Löschmeister

Mützenkennzeichnung ab Löschmeisterin oder Löschmeister

Löschmeisterin oder

Löschmeister

erfolgreiche Teilnahme am Gruppenführer-Lehrgang sowie an zwei technischen Lehrgängen

Stellvertretende Führerin oder stellvertretender Führer der taktischen Einheiten

Stellvertretende Jugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Jugendfeuerwehrwart

Oberlöschmeisterin oder

Oberlöschmeister

wie Löschmeisterin oder Löschmeister

Führerin oder Führer der Löschstaffel oder des Selbständigen Löschtrupps

a) Jugendfeuerwehrwartin oder Jugendfeuerwehrwart,

b) Stellvertretende Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Stellvertretender Gemeindejugendfeuerwehrwart,

c) Gemeindesicherheitsbeauftragte oder Gemeindesicherheitsbeauftragter,

d) Gemeindepressewartin oder Gemeindepressewart

Hauptlöschmeisterin oder

Hauptlöschmeister

wie Löschmeisterin oder Löschmeister

I) Lehrgang Kreisausbilder der jeweiligen Fachrichtung

Führerin oder Führer der Löschgruppe

a) Gemeindejugendfeuerwehrwartin oder Gemeindejugendfeuerwehrwart,

b) Gemeideausbildungsleiterin oder Gemeindeausbildungsleiter,

c) Kreispressewartin oder Kreispressewart,

d) Kreissicherheitsbeauftragte oder Kreissicherheitsbeauftragter,

e) Kreisatemschutzbeauftragte oder Kreisatemschutzbeauftragter,

f) Kreisfunkbeauftragte oder Kreisfunkbeauftragter;

I) Kreisausbilderin oder Kreisausbilder

Erste Hauptlöschmeisterin oder

Erster Hauptlöschmeister

wie Löschmeisterin oder Löschmeister

I) Lehrgang Kreisausbilder einer Fachrichtung

-

a) Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Grundausstattungsfeuerwehr,

b) Bezirkspressewartin oder Bezirkspressewart;

I) Stellvertretende Kreisausbildungsleiterin oder Stellvertretender Kreisausbildungsleiter;

3.

Brandschutzleiterinnen oder Brandschutzleiter

Mützenkennzeichnung ab Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister

Abschnittsbrandmeisterin oder

Abschnittsbrandmeister

a) erfolgreiche Teilnahme am Verbandsführer-Lehrgang,

b) mindestens zweijährige Dienstzeit in einer Funktion als Ortsbrandmeisterin oder Ortsbrandmeister, Stellvertretende Ortsbrandmeisterin oder Stellvertretender Ortsbrandmeister einer Stützpunktfeuerwehr oder Schwerpunktfeuerwehr, Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister, Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister sowie

c) eine Gesamtdienstzeit von mindestens zehn Jahren

-

a) Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter,

b) Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder Stellvertretender Kreisbrandmeister,

c) Stellvertretende Gemeindebrandmeisterin oder Stellvertretender Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr,

d) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten mit Berufsfeuerwehr;

Kreisbrandmeisterin oder

Kreisbrandmeister

wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister

-

a) Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister,

b) Gemeindebrandmeisterin oder Gemeindebrandmeister in kreisfreien Städten ohne Berufsfeuerwehr

Regierungsbrandmeisterin oder

Regierungsbrandmeister

wie Abschnittsbrandmeisterin oder Abschnittsbrandmeister

-

Regierungsbrandmeisterin oder Regierungsbrandmeister