Wenn der Erblasser seinen Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich beim Eintritt des Erbfalls im Ausland befunden haben, verlängert sich die Frist auf insgesamt sechs Monate. 25100 im Kostenverzeichnis). Ihr Erbrecht geht dann auf Ihre Nachkommen über. Diese werden aber üblicherweise durch den Nachlass beglichen. Ein Erbverzicht ist somit möglich.
Sie haben insgesamt sechs Wochen Zeit, um das Erbe gemäß Erbrecht auszuschlagen.
Hier verhält es sich damit genau anders:
Während nach Fristversäumnis ein Erbe automatisch als angenommen bestimmt, gilt ein Vermächtnis bei fehlender Entscheidung innerhalb der gesetzten Frist automatisch als ausgeschlagen.
Aber auch beim Vermächtnis gilt: Wurde dieses erst einmal angenommen, kann es nicht mehr ausgeschlagen werden.
Aber wie genau können Sie als Begünstigter nun das Erbe ausschlagen?
Warten Sie damit also, bis Sie sich absolut sicher sind, dass Sie das Erbe antreten möchten!
Unter bestimmten Umständen ist es möglich, die Erbausschlagung anzufechten und das Erbe doch anzutreten. Wägen Sie ab, ob die Schulden des Verstorbenen mit dem Nachlass vollständig abgelöst werden können.
In diesem Fall dürfen Erben dem Vermächtnisberechtigten selbst eine Frist auferlegen, innerhalb derer er sich dahingehend entscheiden soll, ob er es annimmt oder ausschlägt (§ 2307 Absatz 2 BGB). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme durch den Erben. Wägen Sie stattdessen immer alle Vor- und Nachteile ab.
Übersteigen die Schulden den Nachlass, gehen Gläubiger leer aus, da der Staat nur das bestehende Vermögen verwertet, aber nicht für Schulden haftet. Für Vorgänge in den Bereichen Nachlass ist ausschließlich die Tabelle B anzusetzen.
Ein Beispiel:
Gegenstandswert der Erbmasse
einfache Gebühr nach Anlage 2 (Tabelle B)
0,5 Gebühren für Erbausschlagung
40.000,00 Euro
145,00 Euro
72,50 Euro
Entsprechende Kosten entstehen auch dann, wenn Sie einen Notar eine solche Erklärung aufsetzen und beglaubigen lassen.
Unter Umständen fallen auch Notarkosten an. Prüfen Sie möglichst zeitnah, wie hoch der Nachlasswert ist und ob eventuell eine hohe Verschuldung vorliegt.
Wie hoch die Gebühr beim Nachlassgericht ausfällt, ist laut § 103 GNotKG davon abhängig, wie hoch das ausgeschlagene Erbe ist.