Ausnahmen gelten nur in eng begrenzten Notfällen, auf die später noch eingegangen wird.
Fotografieren oder kopieren Sie die Quarantäne-Anordnung sofort nach Erhalt. Entscheidend ist, die richtigen Schritte zur richtigen Zeit zu unternehmen.
Der wichtigste Rechtsbehelf gegen einen Bußgeldbescheid ist der Einspruch.
Es genügt, dass er die eigene Erkrankung (aufgrund konkreter Anhaltspunkte) für möglich gehalten hat und dennoch eine Handlung setzt, die abstrakt geeignet ist „die Gefahr der Verbreitung des Virus unter Menschen“ herbeizuführen. Eigeninitiative und Transparenz können sich später strafmildernd auswirken.
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Wenn die unter Quarantäne stehende Person selbst medizinische Hilfe benötigt, die nicht durch einen Hausbesuch geleistet werden kann, darf sie die Quarantäne verlassen. Die Höhe der Strafe bemisst sich dann nach der Schwere des Verstoßes – hier darf davon ausgegangen werden, dass ein einsamer Waldspaziergang wohl nur zu einer (geringen) Geldstrafe führen dürfte, wohingegen ein Kinobesuch oder der Einkauf in einem gut besuchten Supermarkt zu erheblich härteren Strafen führen dürfte.
Unser Rat als Strafverteidiger ist daher, die Anordnungen der Quarantäne jedenfalls zu befolgen!
Sollten Sie sich trotzdem Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz ausgesetzt sehen – läuft also ein Strafverfahren wegen einem Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz gegen Sie – dann stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne bundesweit für Ihre Verteidigung zur Verfügung.
Hier gelangen Sie zur Webseite des Robert-Koch-Instituts.
Von Sascha Münch
Letzte Aktualisierung am: 12.
1 IfSG heißt es zur Anordnung möglicher Quarantänemaßnahmen wie folgt:
Die zuständige Behörde hat anzuordnen, dass Personen, die an Lungenpest oder an von Mensch zu Mensch übertragbarem hämorrhagischem Fieber erkrankt oder dessen verdächtig sind, unverzüglich in einem Krankenhaus oder einer für diese Krankheiten geeigneten Einrichtung abgesondert werden.
Ordnet eine Behörde die Quarantäne an, muss die jeweilige Person sich somit in Isolierung begeben. Handelt es sich bei der Isolierung nur um eine Vorsichtsmaßnahme oder verläuft die Erkrankung ohne Symptome, muss der Patient den behördlichen Bescheid (meist das Gesundheitsamt) über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber einreichen.
Laut Definition bezeichnet „Quarantäne“ die vorübergehende Isolierung von Personen oder Tieren, die mit einer ansteckenden Krankheit infiziert sind oder bei denen zumindest der Verdacht auf eine entsprechende Infektion besteht.
Immer wieder hört man, dass Menschen bereits beim Auftreten kleinster Symptome in sogenannte (häusliche) Quarantäne müssen. Vorsatz liegt vor, wenn jemand wissentlich und willentlich gegen die Quarantäne-Anordnung verstößt. Für den Fall, dass man sich an die Anordnungen der Quarantäne nicht hält, bestimmt der zweite Absatz des § 30 IfSG folgendes:
Kommt der Betroffene den seine Absonderung betreffenden Anordnungen nicht nach oder ist nach seinem bisherigen Verhalten anzunehmen, dass er solchen Anordnungen nicht ausreichend Folge leisten wird, so ist er zwangsweise durch Unterbringung in einem abgeschlossenen Krankenhaus oder einem abgeschlossenen Teil eines Krankenhauses abzusondern.
War die Anordnung unwirksam, kann auch der Verstoß dagegen nicht geahndet werden.
Ein weiterer Ansatzpunkt ist der Beweis des Verstoßes. Hält sie an ihrer Entscheidung fest, gibt sie die Sache an das zuständige Amtsgericht ab. Auch der Empfang von Besuch ist während der Quarantäne untersagt, da dies dem Zweck der Absonderung widerspricht. Doch das Gesetz sieht für besonders schwere Fälle tatsächlich Freiheitsstrafen vor.