Zuerst stellt sich der Polizeibeamte vor und nennt in der Regel auch den Grund der Überprüfung. Muss ich pusten oder die Abnahme von Blut zulassen? Es kommt wie so oft auf den Einzelfall und seine Umstände an. Gemäß § 316 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) zieht dieser eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich.
Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
Üblicherweise darf eine solche Kontrolle nur durch die Polizei erfolgen. § 36 Abs.5 Satz 3 StVO.
Mit einer Verkehrskontrolle ist also das hoheitliche Anhalten und Kontrollieren von Verkehrsteilnehmern durch Polizeibeamte im öffentlichen Verkehrsraum gemeint. Damit ist vor allem die
Zweck einer allgemeinen Verkehrskontrolle sind Verkehrserhebungen sowie Strafverfolgungs- und Gefahrenabwehrgründe.
Als „Blasen“ oder „Pusten“ wird dabei umgangssprachlich die Bestimmung des Alkoholgehaltes mithilfe der Atemluft bezeichnet. Darüber hinaus zeigt die Auswertung, dass jeder 14. Dieser darf so viel Alkohol konsumieren, wie er möchte.
In Deutschland gilt grundsätzlich eine Promillegrenze von 0,5.
Ein Anwalt ist besonders dann ratsam, wenn Bußgelder oder Strafen drohen oder es um eine mögliche Führerscheinentziehung geht.
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Sascha Münch hat in Bremen sein Jura-Studium abgeschlossen und im Anschluss am OLG Celle sein Referendariat absolviert.
Es kann sein, dass diese den Fahrer einfach weiterfahren lassen.
Gibt es allerdings genug Indizien, wie zum Beispiel einen starken Geruch nach Alkohol im Wagen, können die Beamten den betroffenen Fahrer mit auf das Revier nehmen und eine Blutentnahme anordnen.
Diese wird von einem Arzt durchgeführt und gibt Aufschluss darüber, ob der Kfz-Fahrer Alkohol konsumiert hat oder nicht.
Wichtig: Gemäß Verkehrsrecht ist bei einer Alkoholkontrolle der Beifahrer nicht relevant.
Zeigen Sie der Polizei aber, dass Sie selbstbewusst sind und Ihre Rechte kennen. Verdächtiger ist man nur, wenn tatsächliche Anhaltspunkte oder Tatsachen vorliegen, dass man eine Straftat begangen hast.
Rote Augen machen einen nicht zum Verdächtigen!
Im Rahmen einer Personenkontrolle darf die Polizei also lediglich eine Identitätskontrolle durchführen und somit nach den persönlichen Daten und auch der Staatsangehörigkeit fragen.
Was befindet sich denn dahinten unter der Decke?
Man sollte stets ruhig und höflich bleiben. Da die Polizei für solche Fälle sensibilisiert ist, führt sie in regelmäßigen Abständen Alkoholkontrollen durch.
Diese können stichprobenartig erfolgen oder durchgeführt werden, wenn ein Fahrer durch eine auffällige Fahrweise in das Visier der Beamten gerät.
Im Zuge der Befragung können sich dann Hinweise auf den Konsum von Alkohol ergeben.